Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,4062
BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71 (https://dejure.org/1972,4062)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71 (https://dejure.org/1972,4062)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 25/71 (https://dejure.org/1972,4062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,4062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Angestellter eines Steuerberatungsunternehmens)

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Das Auftreten vor Gerichten, gleichgültig um welchen Zweig der Gerichtsbarkeit es sich dabei handelt, aber auch die Erteilung von Rechtsrat außerhalb von Rechtsstreitigkeiten ist indessen eine Tätigkeit, die ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht in abhängiger Stellung ausüben darf (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282, 287 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].
  • BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62

    Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Das Auftreten vor Gerichten, gleichgültig um welchen Zweig der Gerichtsbarkeit es sich dabei handelt, aber auch die Erteilung von Rechtsrat außerhalb von Rechtsstreitigkeiten ist indessen eine Tätigkeit, die ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht in abhängiger Stellung ausüben darf (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282, 287 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Dasselbe gilt für die Eigenschaft des erkennenden Senats selbst (BGHZ 34, 382 [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60]).
  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Das Auftreten vor Gerichten, gleichgültig um welchen Zweig der Gerichtsbarkeit es sich dabei handelt, aber auch die Erteilung von Rechtsrat außerhalb von Rechtsstreitigkeiten ist indessen eine Tätigkeit, die ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht in abhängiger Stellung ausüben darf (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282, 287 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].
  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Das Auftreten vor Gerichten, gleichgültig um welchen Zweig der Gerichtsbarkeit es sich dabei handelt, aber auch die Erteilung von Rechtsrat außerhalb von Rechtsstreitigkeiten ist indessen eine Tätigkeit, die ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht in abhängiger Stellung ausüben darf (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282, 287 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].
  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66

    Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Das Auftreten vor Gerichten, gleichgültig um welchen Zweig der Gerichtsbarkeit es sich dabei handelt, aber auch die Erteilung von Rechtsrat außerhalb von Rechtsstreitigkeiten ist indessen eine Tätigkeit, die ein Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats nicht in abhängiger Stellung ausüben darf (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282, 287 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 19/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Der dabei anzuwendende Maßstab ist, wie der Senat in seinem Beschluß vom 8. November 1971 - AnwZ (B) 19/70 - (Betrieb 1972, 138 = NJW 1972, 259) ausgeführt hat, geringer, wenn es sich nicht um die Wahl eines Berufes überhaupt, sondern nur darum handelt, daß dem Bewerber der Zugang zu einem weiteren Beruf versperrt werden soll.
  • BGH, 05.11.1962 - NotZ 11/62

    Notarassessor

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Im übrigen wird, wie der Bundesgerichtshof zum Zulassungsverfahren für Notare entschieden hat, niemand dadurch in seinen Rechten verletzt, daß bestimmte verwaltungsrechtliche Fragen, die im Sachzusammenhang mit einer besonderen Rechtsmaterie stehen, nicht den Verwaltungsgerichten überlassen, sondern im Interesse der einheitlichen Beurteilung eines ganzen Sachgebiets bei den ordentlichen Gerichten zusammengefaßt werden (BGHZ 38, 208).
  • BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 7/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Schon in dem Beschluß vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 - (Betrieb 1970, 2217) hatte der Senat ausgeführt, Mitglieder eines Verbandes, die sich um Rat und Hilfe in einer Rechtsangelegenheit an ihren Verband wenden, begehrten dessen Rat und Hilfe; diesen und nicht den angestellten Rechtsanwalt, der den einzelnen Rat erteile, treffe die Verantwortung.
  • BGH, 03.03.1969 - AnwZ (B) 10/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71
    Der beschließende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß die Ehrengerichtshöfe, Gerichte im Sinne des Art. 101 GG sind, und daß es sich bei ihnen nicht um verfassungsrechtlich unzulässige Ausnahmegerichte handelt (AnwZ (B) 10/68 v. 3. März 1969 m. Nachw.).
  • BGH, 14.07.1966 - III ZR 249/64

    Vereinbarte Unterhaltsansprüche gegen Ehebrecher

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der

    Ein unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gesetztes gesetzliches Hindernis für die Zuwahl eines weiteren Berufes ist zulässig, wenn das Berufsbild eines der beiden Berufe zum Schütze besonders wichtiger Gemeinschaftsinteressen im Rahmen der staatlichen Kompetenz zur Festlegung von Berufsbildern so gestaltet ist, daß die gleichzeitige Ausübung beider Berufe damit nicht vereinbar ist (BVerfGE 21, 173, 181; BGHZ 57, 237, 239, 240; Senatsbeschl. v. 20. März 1972 - AnwZ (B) 25/71 EGE XII 29, 31, 32; Pfeiffer a.a.O. S. 252).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht